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FIRMENDATEN UNSERES UNTERNEHMENS

Leapro e.U. - Roßaugasse 15 - 6020 INNSBRUCK

Tel: +43 660 414 85 34 - [email protected] - Umsatzsteuer-Nr. ATU75137718

BÜRO&LAGER

Büro: Roßaugasse 15 - 6020 Innsbruck

Lager & Besichtigung: Landesstraße 2 - 6176 Völs

Tel: +43 660 414 85 34 - [email protected]

Umsatzsteuer-Nr. ATU75137718

Geschäftsführer: Patrick Enser-Ties 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LeaPro.e.U (der Verkäufer) verfügt über neue und gebrauchte Fertigbaucontainer sowie über gebrauchte Container zum

Seetransport (die Ware), erhältlich zum Erwerb durch den eigenen Kunden (der Käufer). Die Allgemeinen

Geschäftsbedienungen und das jeweilige Angebot, dessen wirtschaftlicher Inhalt auf der Basis erstellt wurde und welche durch

Unterschrift akzeptiert wurden, bilden ein einziges und untrennbares Dokument, welches das gesamte Übereinkommen der

Parteien darstellt (der Vertrag) und auch bei Übermittlung per Fax oder E-Mail gültig ist.

1) Vertragsabschluss: Das Angebot, bestehend aus den Allgemeinen Geschäftsbedienungen und dem jeweiligen

Kostenvoranschlag, welcher unter anderem beinhaltet a) die Beschreibung der angebotenen Ware, b) die jeweiligen

Verkaufskonditionen c) eine eventuell Spezifizierung von „Standard“ und „nicht Standard“, d) Aufwendungen und

Verpflichtungen des Käufers, ist nur gültig und bindend, wenn es in allen Teilen ausgefüllt ist: das Vorhandensein von nicht

ausgefüllten oder mit Formeln wie „nach Vereinbarung“, „zu definieren“ oder gleichbedeutenden Ausdrücken ausgefüllten

Punkten mach aus dem Versand des Kostenvoranschlages eine einfache, nicht verbindliche Verhandlungsphase. Die Annahme

des Angebots muss durch Unterzeichnung des Vertrages in allen Teilen bei sonstiger Ungültigkeit und/oder Unwirksamkeit

erfolgen.

2) Verfügbarkeit und Liefertermin: A) Vorbehaltlich anders lautenden Angaben auf dem Kostenvoranschlag oder der

Auftragsbestätigung sind Verfügbarkeit und Liefertermin rein als Richtwert zu verstehen. B) Der Verkäufer behält sich vor, bei

Gründen, die ihm selbst nicht zuzuschreiben sind (als Beispiel und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Streiks, Brände, Ausfall

von Maschinen, Unterbrechung der Versorgung mit Strom, Brennstoffen, Treibstoffen, Rohmaterialien und allgemeiner

aufgrund zu Dritten, Zufall oder höhere Gewalt), den Auftrag zur Gänze oder teilweise zu annullieren oder die Durchführung zu

verschieben und/oder aufzuteilen. C) In Bezug auf die beiden vorgenannten Punkte wird vom Käufer anerkannt, dass eine

eventuelle Verzögerung, die gänzliche oder teilweise Annullierung des Auftrages sowie dessen Aufteilung und Verschiebung

kein Recht auf Schadensforderung und/oder Ersatzansprüche begründet, vorbehaltlich Vorsatz

Oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers.
3) Lieferung: A) Vorbehaltlich gegenteiliger Abmachung ist die Lieferung der Waren ab Werk LeaPro e.U. Roßaugasse 15 -

6060 Hall in Tirol, vorgesehen. B) Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers wird der Verkäufer den Abschluss eines Vertrages

zum Transport der Ware veranlassen, auf Kosten und Risiko des Käufers, ohne nicht ausdrücklich vereinbarte

Versicherungsverpflichtungen und mit der Auflage des Kunden, schriftlich den genauen Anlieferort anzugeben. Im Fall von

unrichtigen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Lieferung an die vereinbarte Adresse gilt der Transport als erfüllt.

4) Montage A) Vorbehaltlich abweichende Angaben im Kostenvoranschlag werden die Waren bereits montiert geliefert. B) Falls

eine Montage vor Ort verlangt wird oder erforderlich ist, hat der Käufer die Pflicht, selbst und auf eigene Kosten für die

Durchführungen der notwendigen Arbeiten (z.B Betonierung, Mauerwerk, Elektro- und Wasserinstallationen) zu sorgen: i) für

die Fachgerechte Montage der Ware, und ii) um kein Unterbrechen und/oder Abbrechen der Montage zu verursachen. C) Im

Fall, dass die Montagearbeiten Verzögerungen, Unterbrechungen oder Aufhebungen über mehr als zwei Werktage erleiden

und nur wenn diese dem Verkäufer nicht zuzuschreiben sind, kann dieser das Personal abziehen und die für die Montage

eingesetzten Gerätschaften an den eigenen Firmensitz zurückzubringen. Die Parteien können dann die Art und Weise sowie

die Zeiten für die Durchführung oder die Komplettierung der Montage abstimmen, welche separat

Verrechnet wird. Während der Dauer der Unterbrechung der Montage übernimmt der Käufer jedenfalls die Verwahrung der

vor Ort verbliebenen Gerätschaften. D) der Verkäufer behält sich das unanfechtbare Recht vor, zum Zweck der korrekten

Ausführung und/oder Montage, technische Änderungen am Werk durchzuführen. Eventuelle Änderungen auf Wunsch des

Käufers während der Durchführung und/oder Montage, deren Kosten sich zu Lasten desselben verstehen, müssen

ausdrücklich vom Verkäufer akzeptiert werden.

5) Zahlung des Preises, Nichterfüllung des Käufers: A) Der Preis und die Zahlungsmodalitäten sind im durch Unterschrift

akzeptieren Kostenvoranschlag angegeben Eventuelle Erhöhung von Tarifen und/oder steuerlichen Aufwendung, wie auch

immer bezeichnet, nach Vertragsabschluss, gehen zu Lasten des Käufers. B) Im Fall, dass die Zahlung nicht im vereinbarten

Zeitraum erfolgt und ohne die Notwendigkeit eines formalen Mahnschreibens: i) entstehen Verzugszinsen im Ausmaß des

offiziellen Diskontsatzes zuzüglich 5 Punkten zu Gunsten des Verkäufers und ii) dieser hat die Möglichkeit, ohne

Vorankündigung die Ausführung des Vertrages aufzuheben, iii) sowie die Ausführung eventueller weiterer Verträge

aufzuheben, für die der Preis der Ware nicht vor der Lieferung oder der Montage beglichen wird. C) Im Fall, dass die Parteien

einen anderen durch die Allgemeinen Bedienungen geregelten Vertrag aus einem anderen Kostenvoranschlag abgeschlossen

haben, ist der Verkäufer bei Unterlassung oder fortdauernder Verspätung der - auch teilweisen - Zahlung des dort angeführten

Preises berechtigt, die sofortige und/oder im Voraus zu leistende Zahlung der Vertragsgegenstände Waren zu verlangen. D) Bei

Nichterfüllung des Käufers hat der Verkäufer außer den rechtlichen Mitteln der Vertragsauflösung und des Schadenersatzes

das Recht, eventuell erhaltene Vorauszahlungen zum Ausgleich der Spesen und als Schadensersatz einzubehalten,

vorbehaltlich eventueller Ausgleichszahlungen und vorbehaltlich größere Schäden.

6) Übergang des Eigentums: A) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers und

im Fall von Zahlung mittels Wechsel oder Schecks bis zu deren erfolgreichen Einlösung.

B) Ungeachtet dessen vereinbaren die Parteien, dass alle Risiken zurückgehend auf den Verlust oder die Beschädigung der

Waren aus jedem Grund, also auch durch Dritte, den Zufall oder höhere Gewalt im Augenblick der Lieferung ab Werk auf den

Käufer übergehen. C) Im Fall, dass unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Gegenstand von Vollstreckungshandlungen oder

Vorsichtsmaßnahmen durch Dritte wird, ist der Käufer verpflichtet, eine Kopie dieser Akte innerhalb von vierundzwanzig

Stunden an den Verkäufer zu senden.

7) Ausschluss und Beschränkung der Gewährleistung und der Verantwortung des Verkäufers:

A) Der Käufer verpflichtet sich, die Ware im Moment der Lieferung zu Prüfen und die erfolgreiche Fertigstellung einer

eventuellen Montage am Ende derselben zu überprüfen sowie eventuelle Mängel, Defekte oder sichtbare Abweichungen, auch

betreffend die Durchführung der Montage, auf dem dafür vorgesehenen Abschnitt innerhalb des Lieferdokuments, welches

dem Verkäufer zurückzusenden ist, zu melden. Bei unterlassener Meldung verstehen die Ware gemäß den oben genannten

Modalitäten als verkauft wie gesehen und die Arbeiten als akzeptiert. B) Unter Berücksichtigung der gesetzlichen

Beschränkung ist die Garantie für Mängel der verkauften Sache und Defekte an der Arbeit ausdrücklich ausgeschlossen. C) In

jedem Fall bei Unstimmigkeiten, verpflichtet auf eigene Spesen, Sorge zu tragen. Falls bei der Überprüfung Defekte oder

wesentliche Qualitätsmängel festgestellt werden, welche auch in Hinsicht auf den eventuellen gebrauchten Zustand der Ware

bewertet werden müssen und welche eine Unwirksamkeit des Garantieausschlusses und /oder ein Nichterfüllen des
Verkäufers rechtfertigen, wird dieser nach eigener Wahl für Mängelbehebung, Warenersatz oder Preiserstattung sorgen und

die eventuellen diesbezüglichen Spesen, auch jene aus Punkt ii) übernehmen: Die eventuelle Neulieferung der Ware erfolgt

gemäß den unter Art 2.D) beschriebenen Modalitäten. Die eventuelle Beseitigung von Mängeln, Defekten oder Abweichungen,

die nicht von der Garantie ausgeschlossen und auf den Verkäufer zurückzuführen sind, durch Arbeiten von Dritten, müssen

ausdrücklich vom Verkäufer genehmigt werden. E) In jedem Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, eventuelle Handlungen

zur Auflösung des Vertrages, zum Schadenersatz und zur Preisreduktion einzuleiten sowie Einwände zu erheben mit dem Ziel,

die Zahlung des vereinbarten Preises hinauszuzögern. F) Im Fall, dass der Käufer eine physische Person ist, welche die Waren

nicht zum Zweck, der eventuell betriebenen unternehmerischen und professionellen Tätigkeiten erwirbt, finden wo per Gesetz

nicht abdingbar die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes Anwendung.

8) Gerichtsstand und anzuwendende Gesetzgebung: jede Zwischen den Parteien auftretende Unstimmigkeit bezüglich der

Gültigkeit, Auslegung und Durchführung des Vertrages, wird ausschließlich an die Zuständigkeit des Gerichtes von Innsbruck

übertragen, welches gemäß den Bestimmungen des Österreichischen Rechts mit ausdrücklichem Ausschluss der - auch

Österreichischen – Regelung, welche die Anwendung von inländischem Recht vorsieht, entscheidet.

9) Behandlung der Daten: Die Daten des Käufers werden in Zusammenhang mit den vertraglichen Erfordernissen und der

daraus folgenden Einhaltung der gesetzlichen und steuerlichen Pflichten verarbeitet sowie um eine erfolgreiche Abwicklung

der finanziellen und wirtschaftlichen Beziehung zu erlauben; derartige Behandlung erfolgt während der gesamten

Vertragsdauer und auch danach für die Erledigung der gesetzlichen Verpflichtungen und zu administrativen und

wirtschaftlichen Zwecke.

Zur Annahme des Antrages bestehend aus den Allgemeinen Geschäftsbedienungen und dem Kostenvoranschlag